Versteuerung der Erträge laut AltEinkG

16. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: Versicherungen

Erträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden bei Kapitalauszahlung bei Ablauf und Kündigung voll steuerpflichtig. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60.Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss, dann unterliegen die Erträge nur zur Hälfte der Besteuerung.
Die Beiträge sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.

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