Teileinzahlung des Nennwertes

4. Jun, 2008 | Autor: nkhle1 | Kategorie: Allgemein

∆  Namensaktien können auch nur mit einem Teilbetrag eingezahlt werden. Dieser Betrag muss   

aber mind. 25 % des Nennbetrages entsprechen

∆  als Emittent teileingezahlter Aktien findet man oft Rückversicherer, die nur ein geringes

Eigenkapital benötigen und bei Schadenfällen den Restbetrag von den Aktionären 

nachfordern

∆  Inhaberaktien müssen voll eingezahlt werden

Kommentar hinterlassen

You must be logged in to post a comment.