Teileinzahlung des Nennwertes
4. Jun, 2008 | Autor: nkhle1 | Kategorie: Allgemein∆ Namensaktien können auch nur mit einem Teilbetrag eingezahlt werden. Dieser Betrag muss  Â
aber mind. 25 % des Nennbetrages entsprechen
∆ als Emittent teileingezahlter Aktien findet man oft Rückversicherer, die nur ein geringes
Eigenkapital benötigen und bei Schadenfällen den Restbetrag von den AktionärenÂ
nachfordern
∆ Inhaberaktien müssen voll eingezahlt werden