Teileigentum

17. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: Allgemein

Teileigentum unterscheidet sich vom Wohnungseigentum nur in der Weise, dass es hier um Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen geht. Z.B Büros der Gewerbeflächen.

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