Teileigentum
17. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: AllgemeinTeileigentum unterscheidet sich vom Wohnungseigentum nur in der Weise, dass es hier um Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen geht. Z.B Büros der Gewerbeflächen.
Teileigentum unterscheidet sich vom Wohnungseigentum nur in der Weise, dass es hier um Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen geht. Z.B Büros der Gewerbeflächen.
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