Rentenschuld als Grundpfandrecht
17. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: AllgemeinDie Rentenschuld ist im § 1199 ff. BGB geregelt. Sie ist grundsätzlich eine Grundschuld mit dem Unterschied, dass sie nicht die zahkung einer bestimmten Geldsumme, sondern die Zahlung regelmäßig wiederkehrender Geldleistungen aus dem Grundstück zusichert.