Rentenschuld als Grundpfandrecht

17. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: Allgemein

Die Rentenschuld ist im § 1199 ff. BGB geregelt. Sie ist grundsätzlich eine Grundschuld mit dem Unterschied, dass sie nicht die zahkung einer bestimmten Geldsumme, sondern die Zahlung regelmäßig wiederkehrender Geldleistungen aus dem Grundstück zusichert.

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