Fakten zum Pensionsfonds
12. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: VersicherungenÂ
Steuerfreie Einzahlung bis 4% der BBG möglich unabhängig vom Einkommen des AN
   -  Sozialabgabenfrei bis Ende 2008 bis 4% der BBG
   -  Riester – förderfähig nach § 10a EStG wobei Beiträge       sozialabgabenpflichtig
   -  Nachgelagert zu besteuern nach § 22 / 5 EStG
   -  Renditechancen durch freie Anlagevorschriften
   -  AN haben nach Absprache mit AG das Recht über die Kapitalanlage selbst zu entscheiden
   -  sehr hohe Aktienquote möglich bis 50 % - aber AG haftet für Summe der eingezahlten Beiträge
   -  Pensionsfond erfordert Insolvenzschutz (PSV Beiträge)
   -  Keine Kapitalabfindung möglich
   -  Beiträge können gleichbleibend oder schwankend entrichtet werden