Fakten zum Pensionsfonds

12. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: Versicherungen

 

Steuerfreie Einzahlung bis 4% der BBG möglich unabhängig vom Einkommen des AN
    -   Sozialabgabenfrei bis Ende 2008 bis 4% der BBG
    -   Riester – förderfähig nach § 10a EStG wobei Beiträge        sozialabgabenpflichtig
    -   Nachgelagert zu besteuern nach § 22 / 5 EStG
    -   Renditechancen durch freie Anlagevorschriften
    -   AN haben nach Absprache mit AG das Recht über die Kapitalanlage selbst zu entscheiden
    -   sehr hohe Aktienquote möglich bis 50 % - aber AG haftet für Summe der eingezahlten Beiträge
    -   Pensionsfond erfordert Insolvenzschutz (PSV Beiträge)
    -   Keine Kapitalabfindung möglich
    -   Beiträge können gleichbleibend oder schwankend entrichtet werden

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