Bezugsverhältnis
4. Jun, 2008 | Autor: nkhle1 | Kategorie: Allgemein= Relation zwischen bisherigem Aktienkapital und dem Erhöhungsbetrag
= Verhältnis, zu dem der Aktionär wegen seines Bestande an alten Aktien neue Aktien beziehen kann
Wenn Aktionär nicht genügend Aktien besitzt um neue zu kaufen, kann man erforderliche Anzahl von Bezugsrechten hinzukaufen – umgekehrt auch.
Wenn man keine neuen Aktien beziehen will, kann man alle seine Bezugsrechte verkaufen
Wenn innerhalb der 2 Wochen keine Weisung angegeben worden ist, verkauft die Bank die Bezugsrechte am letzten Tag an der Börse