Bezugsverhältnis

4. Jun, 2008 | Autor: nkhle1 | Kategorie: Allgemein

= Relation zwischen bisherigem Aktienkapital und dem Erhöhungsbetrag

= Verhältnis, zu dem der Aktionär wegen seines Bestande an alten Aktien neue Aktien beziehen kann

Wenn Aktionär nicht genügend Aktien besitzt um neue zu kaufen, kann man erforderliche Anzahl von Bezugsrechten hinzukaufen – umgekehrt auch.

Wenn man keine neuen Aktien beziehen will, kann man alle seine Bezugsrechte verkaufen

Wenn innerhalb der 2 Wochen keine Weisung angegeben worden ist, verkauft die Bank die Bezugsrechte am letzten Tag an der Börse

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