Bezugsrecht
4. Jun, 2008 | Autor: nkhle1 | Kategorie: AllgemeinRecht, bei einer Kapitalerhöhung einen Teil neuer, junger Aktien zu beziehen, der seinem bisherigen Grundkapital entspricht.
Ziel : Bei einer Kapitalerhöhung wird bestehendes Stimmverhältnis beibehalten und eventuelle Vermögensnachteile ausgeglichen