Bezugsrecht

4. Jun, 2008 | Autor: nkhle1 | Kategorie: Allgemein

Recht, bei einer Kapitalerhöhung einen Teil neuer, junger Aktien zu beziehen, der seinem bisherigen Grundkapital entspricht.

Ziel : Bei einer Kapitalerhöhung wird bestehendes Stimmverhältnis beibehalten und eventuelle Vermögensnachteile ausgeglichen

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