Beitragszusage mit Mindestleistung

12. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: Versicherungen

 

nur möglich für die Durchführungswege Direktversicherung,
Pensionskasse und Pensionsfonds
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV zu zahlen und für Leistungen der Altersversorgung die Beiträge und die daraus erzielten Erträge zur Verfügung zu stellen.
Mindestens die Summe der zugesagten Beiträge  -  soweit nicht für biometrischen Risikoausgleich verbraucht - zu garantieren.
Die aus der Beitragszusage sich ergebende Leistung kann erst im Versorgungsfall ermittelt werden.

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