Basis Versorgung gemäß AltEinkG
16. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: Versicherungen·        Eine neue private kapitalgedeckte Basis-Rente wird ab 2005 möglich sein. Die Beiträge sind im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs (siehe gesetzliche Rente) steuerlich absetzbar. Die Leistungen orientieren sich an der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Produkt bietet aber im Gegensatz zur GRV bei Vertragsabschluss garantierte Renten, die zudem flexibel bereits ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden können. Allerdings wird hierbei keine Kapitalabfindung möglich sein und auch keine Beleihung, Verpfändung oder ähnliches. Die Ertragsanteile für private Renten sinken ab 2005, wenn die Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Das gilt auch für bestehende Verträge und laufende Renten.
Beispielsweise ist für einen 65-Jährigen statt 27% ab 2005 nur noch 18% der Rente steuerpflichtiges Einkommen.
Das ist ein weiteres Argument für eine Verrentung einer ablaufenden LV.
Die Reduzierung der Ertragsanteile gilt auch für Abschlüsse im Jahr 2004 (und frühere).