Anpassungsprüfpflicht in der BAV

12. Jun, 2008 | Autor: nkabo0 | Kategorie: Versicherungen

§ 16 BetrAVG

 

tAnpassungsprüfungspflicht ist erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Preisindex oder der Nettolöhne im Prüfungszeitraum
tAnpassungsprüfung entfällt, wenn
usich der Arbeitgeber zu einer jährlichen Rentenanpassung von mindestens 1 % verpflichtet 1
ubei Direktversicherungen oder Pensionskassen alle Überschüsse ab Rentenbeginn zur Erhöhung der laufenden Leistung verwendet werden 2  oder
ueine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde

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